Veröffentlicht vom Secure Privacy Compliance Team · Zuletzt überprüft: Feb. 2026
Jede Aufsichtsbehörde erstellt einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit, der eine Liste der Arten der gemeldeten Verstöße und der Arten der getroffenen Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 enthalten kann. Diese Berichte werden dem nationalen Parlament, der Regierung und anderen nach dem Recht der Mitgliedstaaten bestimmten Behörden übermittelt. Sie werden der Öffentlichkeit, der Kommission und dem Ausschuss zugänglich gemacht.
Geeignete erwägungsgründe
Erwägungsgrund 117 – Einrichtung Von Aufsichtsbehörden
Erwägungsgrund 118 – Überwachung Der Aufsichtsbehörden
Häufig gestellte Fragen zu Artikel 59
+Was sind Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörde?
Artikel 59 verlangt, dass jede Aufsichtsbehörde einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeit erstellt, der Arten von Verstößen und ergriffene Abhilfemaßnahmen enthalten kann.
+Sind DSGVO-Durchsetzungsberichte öffentlich?
Ja. Tätigkeitsberichte werden an nationale Stellen übermittelt und der Öffentlichkeit, der Kommission und dem Europäischen Datenschutzausschuss zugänglich gemacht.
+Warum veröffentlichen Aufsichtsbehörden Berichte?
Berichte erhöhen Transparenz und Rechenschaft und helfen Öffentlichkeit und Organisationen, Durchsetzungstrends und die Prioritäten der Behörde zu verstehen.
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