Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn anhand vorliegender Beweise festgestellt wird, dass ein Drittland, ein Gebiet oder ein bestimmter Sektor in diesem Drittland oder eine internationale Organisation kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, und dies aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.
* Dies ist keine offizielle beschreibung/titel der erwägungsgrund hier.
Warum ist Erwägungsgrund 169 für die DSGVO-Compliance wichtig?
Erwägungsgrund 169 erlaubt der Europäischen Kommission, in dringenden Situationen sofort anwendbare Durchführungsrechtsakte zu erlassen, wenn ein Drittland oder eine Organisation keinen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Dies ermöglicht schnelles Handeln zum Schutz personenbezogener Daten von Einzelpersonen und zur Verringerung von Risiken, wodurch sichergestellt wird, dass die DSGVO auch in Notfallsituationen wirksam bleibt.