Erwägungsgrund 30 – Online-Kennungen Zur Profilerstellung Und Identifizierung *

Natürlichen Personen werden unter Umständen Online-Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen, die sein Gerät oder Software-Anwendungen und -Tools oder Protokolle liefern, oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren.


* Dies ist keine offizielle beschreibung/titel der erwägungsgrund hier.

Warum Erwägungsgrund 30 für die DSGVO-Compliance wichtig ist?

Erwägungsgrund 30 hebt hervor, dass natürliche Personen durch Online-Kennungen wie IP-Adressen, Cookies und Geräte-IDs identifiziert werden können. Diese Kennungen können digitale Spuren hinterlassen, die in Verbindung mit anderen Daten zur Profilbildung und Identifizierung von Personen verwendet werden können. Dieser Erwägungsgrund ist entscheidend, weil er die Definition personenbezogener Daten auf Online-Kennungen ausweitet und Organisationen verpflichtet, solche Daten sorgfältig zu behandeln und die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen, wenn sie Nutzer online verfolgen oder Profile erstellen.

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