Die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung machen es erforderlich, dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird. Der Verantwortliche sollte der betroffenen Person alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte er die betroffene Person darauf hinweisen, dass Profiling stattfindet und welche Folgen dies hat. Werden die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben, so sollte dieser darüber hinaus mitgeteilt werden, ob sie verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen eine Zurückhaltung der Daten nach sich ziehen würde. Die betreffenden Informationen können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln. Werden die Bildsymbole in elektronischer Form dargestellt, so sollten sie maschinenlesbar sein.
* Dies ist keine offizielle beschreibung/titel der erwägungsgrund hier.
Warum ist Erwägungsgrund 60 für die DSGVO-Compliance wichtig?
Erwägungsgrund 60 hebt die Pflicht der Verantwortlichen hervor, Einzelpersonen darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dazu gehört, die Zwecke der Verarbeitung zu erläutern, relevante Details zur Transparenz bereitzustellen und Einzelpersonen über Profiling-Aktivitäten sowie deren Folgen zu informieren. Die Informationen sollten klar und zugänglich sein und können durch standardisierte Symbole zum besseren Verständnis unterstützt werden.