Erwägungsgrund 104 – Kriterien Für Eine Angemessenheitsentscheidung *

In Übereinstimmung mit den Grundwerten der Union, zu denen insbesondere der Schutz der Menschenrechte zählt, sollte die Kommission bei der Bewertung des Drittlands oder eines Gebiets oder eines bestimmten Sektors eines Drittlands berücksichtigen, inwieweit dort die Rechtsstaatlichkeit gewahrt ist, der Rechtsweg gewährleistet ist und die internationalen Menschenrechtsnormen und -standards eingehalten werden und welche allgemeinen und sektorspezifischen Vorschriften, wozu auch die Vorschriften über die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung und die nationale Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung und das Strafrecht zählen, dort gelten. Die Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses in Bezug auf ein Gebiet oder einen bestimmten Sektor eines Drittlands sollte unter Berücksichtigung eindeutiger und objektiver Kriterien wie bestimmter Verarbeitungsvorgänge und des Anwendungsbereichs anwendbarer Rechtsnormen und geltender Rechtsvorschriften in dem Drittland erfolgen. Das Drittland sollte Garantien für ein angemessenes Schutzniveau bieten, das dem innerhalb der Union gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig ist, insbesondere in Fällen, in denen personenbezogene Daten in einem oder mehreren spezifischen Sektoren verarbeitet werden. Das Drittland sollte insbesondere eine wirksame unabhängige Überwachung des Datenschutzes gewährleisten und Mechanismen für eine Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten vorsehen, und den betroffenen Personen sollten wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe eingeräumt werden.


* Dies ist keine offizielle beschreibung/titel der erwägungsgrund hier.

Warum Erwägungsgrund 104 für die DSGVO-Compliance wichtig ist?

Erwägungsgrund 104 ist für die DSGVO-Compliance wichtig, weil er die Kriterien beschreibt, nach denen beurteilt wird, ob ein Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Er betont die Bedeutung der Achtung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und wirksamer Durchsetzungsmechanismen im Datenschutz. Der Erwägungsgrund verlangt, dass Drittländer Schutzmaßnahmen bieten, die denen innerhalb der EU im Wesentlichen gleichwertig sind, einschließlich unabhängiger Aufsichtsbehörden und wirksamer Rechtsbehelfe für Einzelpersonen. Durch die Festlegung dieser Kriterien stellt Erwägungsgrund 104 sicher, dass internationale Datenübermittlungen hohe Schutzstandards wahren und die Rechte der betroffenen Personen schützen.

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