In derartigen Fällen sollte der Verantwortliche vor der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, mit der die spezifische Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere dieses hohen Risikos unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung und der Ursachen des Risikos bewertet werden. Diese Folgenabschätzung sollte sich insbesondere mit den Maßnahmen, Garantien und Verfahren befassen, durch die dieses Risiko eingedämmt, der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung nachgewiesen werden soll.
* Dies ist keine offizielle beschreibung/titel der erwägungsgrund hier.
Warum Erwägungsgrund 90 für die DSGVO-Compliance wichtig ist?
Erwägungsgrund 90 ist für die DSGVO-Compliance entscheidend, weil er Zweck und Bedeutung der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) beschreibt, wenn Verarbeitungstätigkeiten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben. Er erklärt, dass Organisationen Art, Umfang, Kontext und Zwecke der Verarbeitung bewerten sowie potenzielle Risiken identifizieren und Maßnahmen zu deren Minderung umsetzen müssen. Dies gewährleistet einen proaktiven Ansatz beim Datenschutz, indem Risiken vor Beginn der Verarbeitung behandelt werden. Der Erwägungsgrund betont außerdem, dass DSFAs Schutzmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen und Mechanismen enthalten sollten, um die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Insgesamt stärkt Erwägungsgrund 90 die Rechenschaftspflicht und stellt sicher, dass Verarbeitungsvorgänge mit hohem Risiko sorgfältig bewertet und gesteuert werden.