Erwägungsgrund 168 – Durchführungsrechtsakte Zu Standardvertragsklauseln *

Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten bezüglich Standardvertragsklauseln für Verträge zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern sowie zwischen Auftragsverarbeitern; Verhaltensregeln; technische Standards und Verfahren für die Zertifizierung; Anforderungen an die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in einem Drittland, einem Gebiet oder bestimmten Sektor dieses Drittlands oder in einer internationalen Organisation; Standardschutzklauseln; Formate und Verfahren für den Informationsaustausch zwischen Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und Aufsichtsbehörden im Hinblick auf verbindliche interne Datenschutzvorschriften; Amtshilfe; sowie Vorkehrungen für den elektronischen Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und zwischen Aufsichtsbehörden und dem Ausschuss sollte das Prüfverfahren angewandt werden.


* Dies ist keine offizielle beschreibung/titel der erwägungsgrund hier.

Warum ist Erwägungsgrund 168 für die DSGVO-Compliance wichtig?

Erwägungsgrund 168 erklärt die Annahme von Durchführungsrechtsakten im Zusammenhang mit Standardvertragsklauseln, Zertifizierungssystemen und Verhaltensregeln. Diese Instrumente helfen dabei, internationale Datenübermittlungen und die Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und Behörden zu regeln. Er stellt sicher, dass Datenschutzstandards in verschiedenen Regionen einheitlich und sicher bleiben.

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